Zweck, Mittel, Organe

Zweck

Die Konferenz bezweckt (Art. 2 der Statuten):

  1. die Behandlung und Koordination von Fragen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie damit verwandter Fragen;
  2. die Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes;
  3. die Information und Dokumentation der Mitglieder;
  4. die Aus-, Fort- und Weiterbildung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz tätiger Personen.


Mittel


Die Konferenz erfüllt diesen Zweck durch (Art. 3 der Statuten):
  1. Durchführung von Plenarversammlungen, Fachtagungen und anderer Veranstaltungen;
  2. Herausgabe der Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz und anderer Publikationen;
  3. Ausarbeitung von Berichten, Empfehlungen und Konzepten;
  4. Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zweckbestimmung.

Organe der Konferenz sind (Art. 5 der Statuten):
  1. die Plenarversammlung;
  2. der Vorstand;
  3. das Präsidium;
  4. das Generalsekretariat;
  5. die Kommissionen, Arbeitsgruppen und die Redaktion;
  6. die Kontrollstelle.

Mitglieder der Konferenz sind die Kantone (Art. 4 Abs. 1 der Statuten).

Statuten

Kontakt:

Diana Wider E-Mail