(Analyse und Modellvorschläge)
Eines der Hauptanliegen der Totalrevision des Vormundschaftsrechts ist die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde durch die Bestellung von interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörden. Angesichts der im Gesetzesentwurf fehlenden und in der Botschaft rudimentären Beschreibung der Fachbehörde setzte sich die KOKES zum Ziel, entsprechende Empfehlungen mit Modellvorstellungen bezüglich Zusammensetzung und Funktionsweise der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Fachbehörde auszuarbeiten und als Hilfsmittel für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Die Kantone sind eingeladen, die aus den gewonnenen Erkenntnissen des Berichts nötigen politischen Schlüsse zu ziehen und die den regionalen und kantonalen Gegebenheiten am besten Rechnung tragenden Lösungen zu realisieren.
Die Empfehlungen bestehen aus einem Grundlagenbericht und 3 Beilagen:
- Grundlagenbericht: Analyse der Aufgaben und Anforderungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde um konkrete Modellvorschläge machen zu können;
- Beilage 1: Stärken und Schwächen der aktuellen Behördenstrukturen;
- Beilage 2: Auflistung der 110 Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Von den Aufgaben werden je die Kernkompetenzen (= Kompetenzen, die in der Behörde selber vertreten sein müssen), die delegierbaren Kompetenzen (= Kompetenzen, die an Fachstellen delegiert werden können) und der Unterstützungsbedarf (= Kompetenzen, die in internen Diensten abrufbar sein müssen) abgeleitet;
- Beilage 3: Übersicht (Anzahl Fälle in Bezug auf Einwohner/innen-Zahl).
Die Empfehlungen "Kindes- und Erwachsenschutzbehörde als Fachbehörde (Analyse und Modellvorschläge)" wurden in der ZVW 2/2008 publiziert und können heruntergeladen
(s. unten) oder in gedruckter Form (vorerwähnte ZVW-Ausgabe, Unkostenbeitrag CHF 10.-)
beim Generalsekretariat bezogen werden.
Empfehlungen
Factsheet
Bestellmöglichkeit gedruckte Fassung (ZVW 2/2008, CHF 10.--) via Mail
Diese Publikation ist auch auf französisch erhältlich.










