10 Jahre KESR
Am 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Seither ist bezüglich Professionalisierung der KESB, interdisziplinäre und interorganisationale Zusammenarbeit, individuelle Massschneiderung sowie Umsetzung der Selbstbestimmung und Gestaltung der Partizipation der betroffenen Personen viel gegangen. Das neue Recht hat sich im Grundsatz bewährt.
Das 10-Jahr-Jubiläum im Jahr 2023 wird zum Anlass genommen, die Bevölkerung besser über die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz zu informieren (Medienmitteilung vom 1.1.2023). Ziel ist, dass die Bevölkerung besser Bescheid weiss über die Arbeit der KESB und Beistandspersonen und allfällige Ängste oder Vorbehalte abgebaut werden können.
In verschiedenen Kantonen sind entsprechende Massnahmen geplant. Im Folgenden werden beispielhaft einige Veranstaltungen genannt oder informative Broschüren verlinkt.
Filmbeitrag "10 Jahre KESR - Fachpersonen erzählen"
Erklärvideos der Präsidialkonferenz der KESB des Kantons Luzern
- KESB allgemein
- Erwachsenenschutz
- Kindesschutz
Broschüre der KESB des Kantons Bern
- Soviel wie nötig, so wenig wie möglich - Geschichten aus dem KESB-Alltag
Broschüre in leicht verständlicher Sprache der KESB des Kantons Solothurn
- Informationen zum Erwachsenenschutz
- Informationen zum Kindesschutz
Dokumente der KESCHA (unabhängige Beratungsstelle)
- KESR-ABC
- Broschüre "Erklärungen zum Kindes- und Erwachsenenschutz"
- Broschüre "Gefährdungsmeldung zum Schutz von Kindern"
- Film über 6 Jahre KESCHA
Fallbeschreibung (wie die KESB vorgeht, wenn eine Meldung eingeht)
- Artikel Beobachter, 5. Mai 2023
Tagung vom 1./2. September 2022: Link
aktuelle Statistik-Zahlen: Link
ZKE-Jubiläumsausgabe: Link (ZKE 6/2022)
(einzelne Exemplare können auf Anfrage - solange Vorrat - bestellt werden: Mail an diana.wider@kokes.ch)