Statistik ab 2013
Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht wurde für Erwachsene ein neues Massnahmensystem eingeführt - die statistischen Grundlagen mussten entsprechend angepasst werden. Die KOKES nutzte diese Gelegenheit, dem seit längerer Zeit bestehenden Anliegen nach einer aussagekräftigeren Statistik Rechnung zu tragen, und passte die Erhebungsgrundlagen per 1.1.2013 den neuen Anforderungen an.
Infolge der Professionalisierung der Behördenstrukturen war davon auszugehen, dass alle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) mit elektronischen Fallführungssystemen arbeiten. Die statistische Erhebung sollte deshalb elektronisch erfolgen (nicht wie früher mittels manuell auszufüllenden Papierformularen). Damit der Aufwand minimal gehalten werden kann, soll die Erhebung weitgehend aufgrund der im Fallführungssystem ohnehin erfassten Daten erfolgen (zu den Details vgl. unten).
Die neue Statistik verfolgt vier Ziele:
- Kantonales Informationsinstrument: Den kantonalen Behörden (Aufsichtsbehörden und KESB) sowie den politischen Verantwortlichen wird ein Informationsinstrument zur Verfügung gestellt, das Informationen zu den Entwicklungen im Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton bereit stellt: Entwicklung der Massnahmenarten und -zahlen, Dauer der Massnahmen, Geschlecht und Alter der betroffenen Personen, Häufigkeit der verschiedenen Indikationen.
- Nationales Monitoring: In Form eines nationalen Monitorings für den zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz werden relevante Kennzahlen installiert, die aktuelle Entwicklungen abbilden und interkantonale Vergleiche ermöglichen. Die Informationen sind dieselben wie beim kantonalen Informationsinstrument.
- Qualitätsentwicklung: Das kantonale Informationsinstrument und die interkantonalen Vergleiche enthalten Anregungen für qualitative Leistungsbeobachtung/ -entwicklung. Die Statistik soll Impulse und Grundlagen für eine Qualitätsentwicklung im Kindes- und Erwachsenenschutz schaffen.
- Abbildung von Rechtstatsachen: Die Veröffentlichung der Zahlen dient der Transparenz der Tätigkeit der KESB.
Übersicht über die ab 2013 zu erhebenden Daten:
- Erwachsenenschutz
- Kindesschutz
Anpassungen infolge Revision Sorgerecht (per 1.7.2014)
- Übersicht neue Codes (dreisprachig)
- Kommentar