Revision VBVV (2024)

Die Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) wurde revidiert und ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Revision macht die Vermögensverwaltung bei Kindes- und Erwachsenenschutzmandaten für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer.

Im Zuge dieser Revision wurden auch die Empfehlungen der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und KOKES zur Vermögensverwaltung aus dem Jahr 2013 überarbeitet. Inhaltlich wurden - neben den Anpassungen infolge der revidierten VBVV - auch Praxisprobleme der letzten Jahre aufgenommen (insbesondere: Identitätsüberprüfung der Beistandsperson und der verbeiständeten Person, Stellvertretungen bei Berufsbeistandspersonen, Verträge für den elektronischen Zahlungsverkehr, Auskunftsvollmachten für administratives Personal von Berufsbeistandschaften, keine automatische Kontosperre bei Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft). Ausserdem wurde das Musterformular Zeichnungsrecht abgeschafft.

Medienmitteilung von SwissBanking
 

Relevante Unterlagen

 

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