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Quelle: Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES (oder nur: KOKES)



Medienmitteilung

Medienmitteilung «Positive Bilanz nach 10 Jahren KESB»



O-Töne

Nachfolgend finden Sie drei kurze O-Töne von Kathrin Schweizer, Präsidentin der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES, zur 10-Jahres-Bilanz.


O-Ton 1 | Bilanz nach zehn Jahren

Was hat sich seit 2013 mit der Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB verändert, im Vergleich zur früheren Vormundschaftsbehörde?


O-Ton 2 | Handlungsbedarf

Was muss besser werden? Wo sieht die KOKES Handlungsbedarf?


O-Ton 3 | Optimierungsbedarf

Was muss besser werden? Wo sieht die KOKES Optimierungsbedarf?



Video-Rohmaterial

Nachfolgend finden Sie drei Quotes von drei Fachpersonen seitens KESB und Berufsbeistandschaften. Beiständ:innen setzen Massnahmen um, die von der KESB angeordnet werden.

Video 1 | Handlungsbedarf
Es braucht mehr Ressourcen, um sich besser Zeit nehmen zu können für Kinder und Erwachsene.

Florian Gsteiger, Geschäftsführer Mandatszentrum Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land


Video 2 | Optimierungsbedarf
Bevölkerung noch besser über Arbeit der KESB informieren.

Michael Allgäuer, KESB-Präsident der Stadt Zürich


Video 3 | Emotional bewegender Job für Mitarbeitende
Der berührendste Moment seit Einführung der KESB vor rund zehn Jahren.

Monika Keller, war 10 Jahre lang KESB-Präsidentin des Kantons Obwalden (bis 30.9.2022)


Über diesen Link finden Sie den ganzen Videobeitrag (11 Minuten), aus dem die obigen Ausschnitte stammen. Im Filmbeitrag äussern sich Fachpersonen zu den letzten 10 Jahren, zu den Herausforderungen und bewegenden Momenten im KESB-Alltag.



Bildmaterial

Foto 1

Symbolbild: In einem Drittel aller Fälle kümmern sich KESB und Beiständ:innen um das Wohl von Kindern.


Foto 2

Kathrin Schweizer, Präsidentin Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES


Foto 3

Diana Wider, Generalsekretärin Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES



Zahlen und Fakten


Aktuell werden rund 145'000 Personen (rund 100'000 Erwachsene und rund 45'000 Kinder) von der KESB mit Schutzmassnahmen unterstützt. Die meisten Schutzmassnahmen erfolgen im Einvernehmen mit den Betroffenen. Im Vordergrund stehen die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen und die Befähigung von hilfsbedürftigen Erwachsenen zum eigenständigen Handeln. Link zur Statistik


In der Schweiz gibt es aktuell 124 KESB (Stand per 1.1.2023). Je nach Kanton ist die KESB als Gerichtsbehörde (6 Kantone) oder als Verwaltungsbehörde (20 Kantone) ausgestaltet. Link zur Übersicht


In den letzten 10 Jahren waren die KESB im Fokus. Die Einführung der KESB war 2013 ein sozialpolitischer Fortschritt und hat sich bewährt. In den nächsten 10 Jahren wird es u.a. darum gehen, die Strukturen für die Berufsbeistandschaften zu optimieren. Link zu den Empfehlungen