Zweck, Mittel, Organe
Zweck
Die Konferenz bezweckt (Art. 2 der Statuten):
- die Behandlung und Koordination von Fragen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie damit verwandter Fragen;
 - die Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes;
 - die Information und Dokumentation der Mitglieder;
 - die Aus-, Fort- und Weiterbildung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz tätiger Personen.
 
Mittel
Die Konferenz erfüllt diesen Zweck durch (Art. 3 der Statuten):
- Durchführung von Plenarversammlungen, Fachtagungen und anderer Veranstaltungen;
 - Herausgabe der Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz und anderer Publikationen;
 - Ausarbeitung von Berichten, Empfehlungen und Konzepten;
 - Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zweckbestimmung.
 
Organe der Konferenz sind (Art. 5 der Statuten):
- die Plenarversammlung;
 - der Vorstand;
 - das Präsidium;
 - das Generalsekretariat;
 - die Kommissionen, Arbeitsgruppen und die Redaktion;
 - die Kontrollstelle.
 
Mitglieder der Konferenz sind die Kantone (Art. 4 Abs. 1 der Statuten).
Statuten
Kontakt:
Diana Wider E-Mail